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FAQ: Häufig gestellte fragen zum
ArbeitnehmerInnen-Schutz

 

Die FAQ`s befinden sich derzeit im Aufbau und werden laufend ergänzt

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was sind gesetzliche Präventionszeiten?

Arbeitsstätten bis maximal 50 Arbeitnehmer:innen und maximal 250 AN im gesamten Unternehmen: Begehungen durch SFK und AMED vorgeschrieben. Betreuung durch Präventionszentrum der Unfallversicherungsträger möglich

Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen: Jährliche Präventionszeit errechnet sich nach Anzahl der Beschäftigten (VZÄ) und Art der Tätigkeit. Mindestens 40% sind durch die SFK abzudecken, mind. 35% durch die Arbeitsmedizin, bis 25% der Präventionszeit können je nach konkreten betrieblichen Erfordernissen durch sonstige Expert:innen wie z.b. Arbeitspsycholog:innen abgedeckt werden.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Welche "gefahren" muss ich als arbeitgeber:in ermitteln?

Arbeitgeber sind nach § 4 ASchG verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen: Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 

1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,

2. die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln,

3. die Verwendung von Arbeitsstoffen,

4. die Gestaltung der Arbeitsplätze,

5. die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,

6. die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation und

7. der Stand der Ausbildung und Unterweisung der ArbeitnehmerInnen.

Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung (lt. §7 ASchG) zu beachten: Diese besagen u.a., dass die Gefahrenbekämpfung an der Quelle anzusetzen hat, der kollektive Gefahrenschutz Vorrang gegenüber dem individuellem Gefahrenschutz hat, der "Faktor Mensch" Berücksichtigung findet und im Zuge der Planung eine kohärente Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten und Aufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz zu erfolgen hat. 

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was ist die Evaluierung psychischer Belastungen?

Die Evaluierung psychischer Belastungen ist seit 2013 explizit im ASchG als integraler Bestandteil der gesamten Arbeitsplatzevaluierung für jeden Betrieb verpflichtend regelmäßig durchzuführen und muss unter den gleichen Bedingungen umgesetzt und dokumentiert werden (§ 4 Abs. 1 bis 6, § 5 ASchG und DOK-VO). An der Arbeitsplatzevaluierung zu beteiligen sind Präventivfachkräfte (AMED, SFK), Belegschaftsorgane (wie BR), SVP und gegebenenfalls sonstige Fachleute (insbesondere Arbeitspsycholog:innen). Die Präventivfachkräfte, Belegschaftsorgane und sonstigen Fachleute müssen auch zusammenarbeiten. (§ 76 Abs. 1 u. 3 Z 8, 9 ASchG § 81 Abs. 1 u. 3 Z 9, 10 ASchG § 82 a Abs. 5 § 82 b Abs. 2 und § 85 Abs. 1 ASchG). Obligatorisch sind die Information, Anhörung und Beteiligung der betroffenen AN, AN-Vertretung (BR, JVP, BVP), SVP und PFK (AMED, SFK) (§§ 12 u. 13 ASchG § 76 Abs. 1, § 81 Abs. 1).

Psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungsfolgen führen können, sind im Hinblick auf die Dimensionen Aufgabenanforderungen/Tätigkeiten, Sozial-/Organisationsklima, Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufe/ -organisation (§ 4 Abs. 1 Z 6 mit. § 7 Z 4, 4 a ASchG AI-Leitfaden, Merkblatt AI, IV, WKÖ) zu erfassen, wobei alle Organisationseinheiten, Tätigkeitsgruppen und Mitarbeiter:innen-Gruppen zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 u. 2 mit § 7 ASchG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Z 3 DOK-VO AI Leitfaden, Merkblatt AI, IV, WKÖ). 

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

wie funktioniert eine Evaluierung psychischer Belastungen?

Die Analyse hat durch ein standardisiertes, qualitätsgesichertes Messverfahren (Beobachtungsverfahren, Gruppeninterviews, Fragebögen, Einzelinterviews) und Detailanalysen zur Ursachenfeststellung und Gefahrenbekämpfung an der Quelle (z.B. Workshops, Einzelinterviews, Arbeitsplatzbegehungen, etc.) zu erfolgen (§ 4 mit § 7 Z 4a, 5 mit § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 ASchG und § 7 Z 3 ASchG AI-Leitfaden, Merkblatt AI, IV, WKÖ).

Die gesetzten Maßnahmen setzen an der Quelle an, wobei der kollektive Gefahrenschutz gegenüber dem individuellen vorrangig ist (§ 7 Z 3, 4a, 8 ASchG AI-Leitfaden, Merkblatt AI, IV, WKÖ). Die gesetzten Maßnahmen sind adäquat, bedingungsbezogen, personenunabhängig und kollektiv wirksam.  Die Entwicklung der Maßnahmen erfolgt partizipativ unter Beteiligung der Mitarbeitenden als Expert:innen für ihren Bereich und folgt Empfehlungen auf Basis psychologischer Theorien zu den vier Dimensionen (z.B. menschengerechte Arbeitsgestaltung auf Basis von Handlungsregulationstheorie, transaktionalem Stress-Modell, Belastungs-Beanspruchungs-Modell, Anforderungs-Kontroll-Modell, etc.) (ÖNORM EN ISO 10075-2 Fachliteratur Fachqualifikation).

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Muss die Evaluierung dokumentiert werden?

Die Dokumentationspflicht ist im § 5 ASchG geregelt. Risiken und Gefahren sowie die Maßnahmen zur Gefahren- und Risikovermeidung sind entsprechend zu dokumentieren. Die Evaluierung und deren Ergebnisse werden in den Gesundheitsschutzdokumenten abgelegt.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Wie oft wird eine (Re-)Evaluierung durchgeführt?

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren ist nach § 4 Abs. 4 erforderlichenfalls zu überprüfen und sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung hat nach § 4 Abs. 5 insbesondere zu erfolgen:

1. nach Unfällen (Beinahe-Unfälle, technische Unfälle, Störfälle, die den Gesundheitsschutz der AN betreffen könnten)

2. bei Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie arbeitsbedingt sind

2a. nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung

3. bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der AN schließen lassen

4. bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren

5. bei neuen Erkenntnissen über bestehende Gefahren und Arbeitsgestaltung

6. auf begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was ist die Ö-Norm EN ISO 10075?

Die Norm besteht insgesamt aus drei Teilen. Sie beschreibt und definiert Begriffe wie psychische Belastungen und Beanspruchungen und die Folgen von psychischen Beanspruchungen und stellt Zusammenhänge zwischen diesen Konzepten her. Die Gestaltung von Aufgaben, Arbeitsmitteln und Arbeitsbedingungen sind ein weiterer Teil. Ebenso werden Kriterien für die Messinstrumente, Verfahren und deren Bewertung festgelegt, die für die Evaluierungen zu beachten sind und als Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Verfahrens stehen sollen. Die Norm wird der Ergonomie zugeteilt und wurde am 1. Jänner 2018 als überarbeitete Version veröffentlicht.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

FAQ: Häufig gestellte fragen zur Berufsbezeichnung

Was macht eigentlich eine Arbeitspsychologin?

Arbeitspsycholog/innen beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen bei der Arbeit, sowohl in Unternehmen als auch in Organisationen. Zu den Tätigkeitsfeldern zählt die Untersuchung von Beanspruchungen und Belastungen, die sich aus der Arbeitstätigkeit und den Arbeitsbedingungen ergeben und folglich die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung. Weitere Themen beinhalten den Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen wie Stressbewältigung, Mobbing, Burnout oder beispielsweise die Förderung des Betriebsklimas (Konfliktbearbeitung, Kommunikationsstrukturen etc.).

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was macht eigentlich ein/e klinische Psycholog/in?

Klinische Psycholog/innen beschäftigen sich mit der Diagnostik, Prävention und Behandlung psychischer Störungen und Erkrankungen. Sie nutzen wissenschaftlich fundierte psychologische Verfahren zur Erhebung diagnostischer Informationen, etwa durch standardisierte Testverfahren, strukturierte Interviews und Verhaltensbeobachtungen. Auf Basis ihrer Befunde erstellen sie differenzierte Diagnosen und entwickeln individuelle Therapiepläne, die auf den jeweiligen psychischen Problemen der Klient/innen ausgerichtet sind. Die Ausbildung beruht auf einem Psychologiestudium und anschließend einer postgraduellen Ausbildung.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was macht eigentlich ein/e Gesundheitspsycholog/in?

Gesundheitspsycholog/innen haben ebenso ein Psychologiestudium und eine postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie absolviert. Sie befassen sich mit der Prävention von Krankheiten, der Förderung und der Erhaltung von psychischer und Gesundheit und mit allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sowie der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung dienen.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was macht eigentlich ein/e Psychotherapeut/in?

Psychotherapeut/innen haben eine Ausbildung in der Psychotherapie (Propädeutikum und Fachspezifikum) absolviert. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Therapie und Behandlung in Interaktion mit Patienten nach verschiedenen psychotherapeutischen Ansätzen.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was ist der Unterschied zu einer/m Psychiater/in?

Psychiater/innen sind Ärzte, die nach dem Humanmedizinstudium eine psychiatrische Facharztausbildung abgeschlossen haben. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Störungen aus medizinischer Sicht und untersuchen unter anderem, ob die psychische Störung auch körperliche Ursachen haben könnte. Außerdem sind sie dazu befugt, Medikamente zu verschreiben, die bei psychischen Erkrankungen helfen, wie etwa Antidepressiva oder Antipsychotika.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

FAQ: Häufig gestellte fragen zur Evaluierung und Omega

Was ist eine Evaluierung psychischer Belastungen?

Die Evaluierung dient der Beurteilung gesundheits– und persönlichkeitsförderlicher sowie belastender Arbeitsbedingungen in der Arbeitswelt und ist im ArbeitnehmerInnensschutzgesetz unter anderem in § 4, § 5 und § 7 verankert. Dabei  wird die Gesamtheit der Belastungen im Hinblick auf die Arbeitsorganisation, die Arbeitsabläufe, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsaufgaben gemessen, nicht die menschliche Befindlichkeit.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was bedeutet eine psychische Belastung?

Eine psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf einen Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen (neutraler Begriff).

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was bedeutet eine psychische Beanspruchung?

Eine psychische Beanspruchung bezeichnet die unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinem aktuellen Zustand. Beeinträchtigende Belastungen führen zu Fehlbeanspruchungen.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was ist der Unterschied zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention?

Die Verhältnisprävention beinhaltet Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Umwelt, die Umgebung und die äußeren Bedingungen gesundheitsförderlicher zu gestalten. Im Gegensatz dazu beinhaltet die Verhältnisprävention Maßnahmen, welche das individuelle Gesundheitsverhalten verbessern sollen. In der Evaluierung liegt der Fokus auf der Verhältnisprävention.

Häufige Fragen Arbeitnehmerschutz

Was ist der Unterschied zwischen einem quantitativen und einem qualitativem Ergebnis?

Bei OMEGA wird das quantitative Ergebnis in Form von Prozenten ausgedrückt und spiegelt die Häufigkeit der Antworten "trifft zu" oder "trifft nicht zu". Das qualitative Ergebnis hingegen ist im Maßnahmenblatt enthalten und beinhaltet die Aussagen der Mitarbeitenden, welche in den Interviews getätigt wurden 

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