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Kostenzuschuss von Sozialversicherung für klinisch-psychologische Behandlungen

Kostenzuschuss von Sozialversicherung

Seit 1.1.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Alle Versicherten können von Ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss bekommen.




Voraussetzungen für die Gewährung eines Kostenzuschusses sind:


  • Es liegt eine psychische Störung vor, die krankheitswertig, im Sinne der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10/11) codiert wird. (Kein Kostenzuschuss bei bloßen Beratungen bei z.B. Schul- Familien oder Berufsproblemen ohne Vorliegen einer psychischen Erkrankung)


  • Spätestens nach der ersten klinisch-psychologischen Behandlung (vor der zweiten Sitzung) muss eine ärztliche Bestätigung erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung im gleichen Abrechnungszeitraum (Kalendervierteljahr) zu erfolgen hat. Bei Bedarf können die Bestätigungsformulare für die ärztliche Untersuchung durch Ihre Psychologin ausgehändigt werden.


  • Falls mehr als 10 Sitzungen in Anspruch genommen werden, bedarf es einer Bewilligung durch den medizinischen Dienst.


  • Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Versicherungsträger.


Ich freue mich über diese positive Entwicklung.


Barbara Hellweger

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